Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

mit diesen Seiten wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt vorstellen.

Bei allen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Seit 01. Mai nur noch digitale Passfotos!

Wer ab 1. Mai 2025 einen Personalausweis und/oder einen Reisepass beantragen möchte, benötigt ein digitales zertifiziertes Passfoto.

Die neue gesetzliche Regelung soll Manipulationen verhindern. Bürger*innen können die Passfotos im Einwohnermeldeamt vor Ort aufnehmen zu lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, ihre biometrischen Fotos vorab in zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten aufnehmen zu lassen. Kinder unter sechs Jahren sollten grundsätzlich in Fotostudios und Drogeriemärkten fotografiert werden. Sie erhalten einen QR-Code, mit diesem werden die Bilder über Cloud an unsere Behörde übermittelt.

Papierfotos können nach dem 1. Mai 2025 nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte unserer Gemeinden sind bei persönlicher Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Weilheim, Pütrichstraße 8 (Gebäude I) kostenfrei.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind kostenpflichtig. Auskünfte sind auch über das Internetportal „www.Boris-Bayern.de“ kostenpflichtig erhältlich.

Die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt und die Mitgliedsgemeinden können leider keine Auskunft hierüber geben.

Was erledige ich wo

Vielfach ergibt sich die Frage, wer für was zuständig ist. Der Bayerische Behördenwegweiser gibt hier stets aktuell Auskunft.

Bitte verwenden Sie folgenden Link:

Anschrift

Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt
Marienplatz 2

86972 Altenstadt

Telefon 0 88 61 / 23 00-0
Telefax 0 88 61 / 23 00-10

eMail verwaltungsgemeinschaft@altenstadt-wm.bayern.de

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

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Wohnortnahe Hilfe in seelischer Not

0800 / 655 3000, täglich von 9 bis 24 Uhr, an 365 Tagen im Jahr: In seelischen Krisen und psychiatrischen Notlagen können sich die Bürgerinnen und Bürger ab sofort an den Krisendienst Psychiatrie wenden. Er berät alle Menschen ab dem 16. Lebensjahr, die selbst von einer Krise betroffen sind, sowie deren Angehörige und weitere Personen aus dem sozialen Umfeld. Bei Bedarf können innerhalb einer Stunde Krisenhelfer vor Ort sein, um akut belasteten Menschen beizustehen.

Die Mitgliedsgemeinden im Internet: